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Abrechnungsfähigkeit der Diagnostik bei aviärer Influenza, Stand der Spitzengespräche mit der GKV vom 15. März 2006


1. Abklärungsdiagnostik bei Verdacht auf aviäre Influenza in Einzelfällen

Die Kostenübernahme für eine im begründeten Einzelfall erforderliche Abklärungsdiagnostik bei Verdacht auf aviäre Influenza beim Menschen entsprechend der RKI-Empfehlung erfolgt für GKV-Versicherte zur Zeit nur auf Grundlage einer vorher einzuholenden Kostenübernahmeerklärung. Sobald die Krankenversicherung einer Kostenübernahme zustimmt, ist eine Privatrechnung auszustellen. Es wird eine strenge Indikationsstellung empfohlen, da eine Übertragung des Virus auf Menschen als äußerst unwahrscheinlich anzusehen ist.

Die KBV verhandelt derzeit mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen über die Vergütung der Diagnostik und der Behandlung bei Verdacht auf Infektion mit dem H5N1-Virus. Angestrebt wird ein fester Punktwert außerhalb der budgetierten bzw. pauschalierten Gesamtvergütungen.

2. Diagnostik und Therapie der aviären Influenza im Epidemie- bzw. Pandemiefall

Hinsichtlich der Kostenübernahme für Diagnostik und Therapie im Epidemie- bzw. Pandemiefall sehen die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen noch grundsätzlichen Klärungsbedarf. Eine Zusage wurde deshalb nicht gegeben. Die KV Hessen wird über den Fortgang der Spitzengespräche jeweils aktuell informieren.

27.08.2009
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