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Die wichtigsten hessenspezifischen Abrechnungsnummern der KV Hessen Aktuelle Informationen zu Änderungen der Hessenspezifischen Abrechnungsnummern: Fassung vom 04.08.2010 für Quartal III/2010
An dieser Stelle haben wir Ihnen die im Quartal III/20010 geltenden Hessenspezifischen Abrechnungsnummern zusammengestellt. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Abrechnungsnummern für im Bereich der KV Hessen gültige Sonderverträge, wie z.B. DMP-Verträge. Zusätzlich finden Sie dort die gültigen Abrechnungsnummern für Schutzimpfungen und für die Kennzeichnung von Praxisbesonderheiten bei Arznei- und Heilmittelverordnungen etc.
Bitte beachten Sie, dass die hessenspezifischen Abrechnungsnummern nicht im EBM abgebildet sind.
Änderungen auf einen Blick:
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Impfvereinbarung: Nach Kündigung der Impfvereinbarung durch die KV Hessen konnte eine Einigung mit den Krankenkassen über eine Neuregelung ab 01.07.2010 erzielt werden. Diese steht allerdings insgesamt noch unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidungsgremien der Krankenkassen einem solchen Gesamtpaket zustimmen. Die Anlage 2 dieser Vereinbarung enthält drei neue Impfziffern: 89103, 89104 Haemophilus influenzae Typ b, 89203 Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B
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Vertrag über die Durchführung von Abrechnungsarbeiten (HPV-Vertrag, GOP 90110 und 90111) für die Vereinbarung der Krankenkassen mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte gem. §132e (Versorgung mit Schutzimpfungen) über die Durchführung der Impfung gegen humane Papillomviren (HPV)
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Vertrag zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung zur Verbesserung der Qualität der psychiatrischen Versorgung in Altenpflegeheimen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (GOP 91410) mit der AOK
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Wiedereinführung der GOP 98998 als Kennzeichnung von Leistungen im organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst zu festgelegten Uhrzeiten
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Beitritt der BKK Essanelle und BKK 24 zum Homöopathievertrag der Securvita BKK
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