HZV-Vertrag der GEK - Übersicht
Zum 01.01.2010 hat die Gmünder Ersatzkasse (GEK) mit der Barmer Ersatzkasse (BEK) fusioniert. Daraus ist eine neue Krankenkasse, die BARMER GEK entstanden. Durch diese Fusion haben sich Änderungen ergeben, die auch Auswirkungen auf die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung haben.
Folgende Regelungen gelten ab dem 01.01.2010:
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Versicherte der ehemaligen GEK, die sich vor dem Jahr 2010 eingeschrieben haben, können weiterhin im Hausarztmodell betreut werden.
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Die Weiterbehandlung im Hausarztmodell bei einem Hausarztwechsel ist möglich - sofern dieser an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnimmt. Der Hinweis "Hausarztwechsel" ist auf der Einschreibeerklärung für eine weitere Bearbeitung handschriftlich zu vermerken.
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Bei einer Praxisübernahme ist die Weiterbehandlung eines Versicherten im Hausarztmodell ebenfalls möglich. Der Hinweis "Versicherte/r nach Praxisübernahme" ist auf der Einschreibeerklärung für eine weitere Bearbeitung handschriftlich zu vermerken.
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Für Versicherte, die sich neu in dieses Hausarztmodell einschreiben lassen wollen, ist eine Teilnahme derzeit nicht mehr möglich.
In den oben genannten Regelungen 1. bis 3. ist bei den betroffenen Versicherten jeweils die HZV-Steuerungspauschale 92302 und Praxisgebührbefreiungsziffer 80040 anzusetzen. Bitte beachten Sie, dass es seit dem 01.01.2010 nicht mehr möglich ist, die Ziffer 92301 (Einschreibepauschale) bei Versicherten der BARMER GEK abzurechnen.
Ansprechpartner:
Geschäftsstelle HZV
Tel: (0 69) 79 50 2-422
Fax: (0 69) 79 50 2-222
E-Mail:
21.01.2010
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