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Qualitätssicherung und Genehmigungspflicht Um bestimmte Leistungen als Vertragsarzt abrechnen zu können, die einer besonderen Qualitätssicherung unterliegen, benötigen Sie eine Genehmigung der KV Hessen. Welche Leistungen darunter fallen, wie die Bestimmungen dazu lauten und welche Formulare Sie einreichen müssen, erfahren Sie hier.
Die nachstehenden vertragsärztlichen Leistungen des EBM unterliegen der Genehmigungspflicht und können nur dann abgerechnet werden, nachdem die Kassenärztliche Vereinigung Hessen eine Genehmigung dafür erteilt hat.
Hinweis:
Genehmigungen zur Ausführung und Abrechnung von Genehmigungspflichtigen Leistungen können grundsätzlich nicht rückwirkend ausgesprochen werden. Eine Genehmigung kann in der Regel erst zu dem Datum erteilt werden, zu dem die Antragsunterlagen mit den entsprechenden Qualifikationsnachweisen vollständig bei der KV Hessen eingegangen sind. Das Datum der Zulassung, Niederlassung oder Ermächtigung ist in diesem Zusammanhang nur insofern relevant, als dass die Genehmigung nicht vor der Zulassung etc. erteilt wird.
Die ausführliche Liste mit Abrechnungsziffern und Ansprechpartnern zu den Genehmigungspflichtigen Leistungen steht Ihnen über diesen Link oder im Download-Bereich in der rechten Spalte zur Verfügung:
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Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe gem. § 115 b SGB V
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Apheresen als extrakorporales Hämotherapieverfahren
(LDL-Apherese und Immunapherese bei rheumatischer Arthritis)
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Arthroskopie
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Bildgebende Verfahren (Strahlendiagnostik und -therapie):
Röntgen, Interventionelle Radiologie, Computer-Tomographie (CT), MR-Angiographien, Kernspintomographie (MRT), Osteodensitometrie, ERCP, Strahlentherapie
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Chirotherapie / Manuelle Medizin
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Behandlung des diabetischen Fußes
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Dialyse
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Delegations-Vereinbarung
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Extrakorporale Stoßwellenlithotrypsie (ESWL)
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Hautkrebs-Screening (ab 01.07.2008)
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Kardiologie
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Invasive Kardiologie
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Koloskopie
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Künstliche Befruchtung
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Laboruntersuchungen aus Kapitel 32.3 EBM
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Medizinische Rehabilitation
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Neurophysiologische Übungsbehandlung
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Nuklearmedizin
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Otoakustische Emissionen
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Photodynamische Therapie am Augenhintergrund
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Phototherapeutische Keratektomie (PTK)
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Psychosomatische Grundversorgung
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Psychotherapie (Psychotherapie-Vereinbarung)
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Physikalisch-Medizinische Leistungen
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Schlafstörungsdiagnostik
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Schmerztherapie (Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten)
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Sonographie (Ultraschalldiagnostik)
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Sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen
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Soziotherapie
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Substitutionsbehandlung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung Anlage I Nr. 2)
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Zytologie (Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie gem. § 135 Abs. 2 SGB V)
Besondere Genehmigungspflichtige Leistungen der KV Hessen/KVH Sonderziffern:
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