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AOP-Vertrag - Umsetzung des Bundesschiedsamtsspruches

Vertrag zum Ambulanten Operieren ab 2007

Der Vertrag zum ambulanten Operieren nach § 115 b SGB V steht in der rechten Spalte zum Download bereit.

Anlage 1 zum AOP-Vertrag

Die Anlage 1 zum AOP-Vertrag ab 2007 finden Sie unten in drei Abschnitten in der Übersicht


12.12.2006
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AOP-Vertrag

Stichwörter

§ 115 b SGB V, Ambulantes Operieren,

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