Ambulantes Operieren: OP privat - Anästhesie GKV?
Bei ambulant operierenden Kolleginnen und Kollegen kann es durchaus vorkommen, dass die Durchführung einer ambulanten Operation vom Patienten privat liquidiert wird. Hierbei sind natürlich die bereits bekannten Regelungen zu beachten und es empfiehlt sich, vom Patienten eine entsprechende Erklärung unterschreiben zu lassen.
In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass die Durchführung einer ambulanten Operation eine unteilbare Leistung darstellt, zu der neben der eigentlichen Operation auch die Anästhesie und die postoperative Betreuung gehört.
Dies bedeutet, dass im Falle einer Privatliquidation durch den Operateur auch der hinzugezogene Anästhesist seine Leistungen privat liquidiert.
Es empfiehlt sich deshalb, dass Operateur und Anästhesist, sofern hinzugezogen, sich bezüglich einer möglichen Privatliquidation abstimmen.
27.08.2009
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