Ambulantes Operieren: Qualitätssicherungs-Vereinbarung für Eingriffe gem. § 115 b SGB V
Für Eingriffe gem. § 115b SGB V ist diese Vereinbarung zu beachten, und zwar unabhängig davon, ob der Eingriff ambulant oder stationär durchgeführt wurde.
27.08.2009
nach oben












