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Ambulantes Operieren: Qualitätssicherungs-Vereinbarung für Eingriffe gem. § 115 b SGB V

Vereinbarung in der rechten Spalte zum Download im pdf-Format (236 KB).
Für Eingriffe gem. § 115b SGB V ist diese Vereinbarung zu beachten, und zwar unabhängig davon, ob der Eingriff ambulant oder stationär durchgeführt wurde.
27.08.2009
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AOP: Vereinbarung QS

Stichwörter

§ 115 b SGB V, Ambulantes Operieren, Stationsersetzende Leistungen,

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