Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus nach § 115 b Abs. 1 SGB V
Ansprechpartner Stationsersetzende Eingriffe nach § 115 b SGB V
Sandra Franke, Tel (069) 79 50 2-578
Antje Maiwald, Tel. (0 69) 79 50 2-465
Beate Winterhalter, Tel. (0 69) 79 50 2-261
Fax (069) 79 50 2-292
Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Ausführung und Abrechnung von Eingriffen gemäß § 115 b Abs. 1 SGB V:
Die Erklärung zur Beantragung der Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung ambulanter Operationen und stationsersetzender Leistungen einschließlich der notwendigen Anästhesien finden Sie zum Download in der rechten Spalte als pdf-Datei, Stand: März 2010
Nutzungserklärung für die Durchführung von Eingriffen nach § 115b SGB V in anderer Praxis / Krankenhaus / MVZ oder OP-Zentrum
Wir haben hier für Sie den AOP-Katalog 2010 in drei Abschnitten zum Download als pdf-Dateien eingestellt.
Wir haben hier für Sie den AOP-Katalog 2009 in drei Abschnitten zum Download als pdf-Dateien eingestellt
Wir haben hier für Sie den AOP-Katalog 2008 in drei Abschnitten zum Download als pdf-Dateien eingestellt
Anlage 4 zum Gesamtvertrag KBV / Knappschaft - Leistungskatalog ambulantes Operieren
Anlage 2 des Vertrages nach § 115 b SGB V hier zum Download im pdf-Format (62 KB). Die Anlage beschreibt die allgemeinen Tatbestände, bei deren Vorliegen der Eingriff stationär durchgeführt werden kann, obwohl es sich im Grundsatz um eine ambulant durchzuführende Leistung handelt.
Vereinbarung in der rechten Spalte zum Download im pdf-Format (236 KB).
Für Eingriffe gem. § 115b SGB V ist diese Vereinbarung zu beachten, und zwar unabhängig davon, ob der Eingriff ambulant oder stationär durchgeführt wurde.
Eine ambulante OP ist eine unteilbare Leistung, zu der auch die Anästhesie und die postoperative Betreuung gehört. Daher: Falls die OP privat abgerechnet wird, müssen auch die Leistungen des Anästhesisten privat liquidiert werden.











