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Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus nach § 115 b Abs. 1 SGB V

Formulare, Dokumente und Kontaktdaten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Ansprechpartner Stationsersetzende Eingriffe nach § 115 b SGB V

Sandra Franke, Tel (069) 79 50 2-578
Antje Maiwald, Tel. (0 69) 79 50 2-465
Beate Winterhalter, Tel. (0 69) 79 50 2-261

Fax (069) 79 50 2-292

Eingriffe nach § 115 b: Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Ausführung und Abrechnung von Eingriffen gemäß § 115 b Abs. 1 SGB V:

Antragsformular: Erklärung nach § 115 b SGB V

Die Erklärung zur Beantragung der Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung ambulanter Operationen und stationsersetzender Leistungen einschließlich der notwendigen Anästhesien finden Sie zum Download in der rechten Spalte als pdf-Datei, Stand: März 2010

Nutzungserklärung nach § 115 b SGB V

Nutzungserklärung für die Durchführung von Eingriffen nach § 115b SGB V in anderer Praxis / Krankenhaus / MVZ oder OP-Zentrum

AOP-Katalog 2010

Wir haben hier für Sie den AOP-Katalog 2010 in drei Abschnitten zum Download als pdf-Dateien eingestellt.

AOP-Katalog 2009

Wir haben hier für Sie den AOP-Katalog 2009 in drei Abschnitten zum Download als pdf-Dateien eingestellt

AOP-Katalog 2008

Wir haben hier für Sie den AOP-Katalog 2008 in drei Abschnitten zum Download als pdf-Dateien eingestellt

AOP-Katalog Knappschaft 2008

Anlage 4 zum Gesamtvertrag KBV / Knappschaft - Leistungskatalog ambulantes Operieren

AOP-Vertrag

Vertrag zum Ambulanten Operieren ab 2007

Ambulantes Operieren nach § 115 b SGB V Anlage 2

Anlage 2 des Vertrages nach § 115 b SGB V hier zum Download im pdf-Format (62 KB). Die Anlage beschreibt die allgemeinen Tatbestände, bei deren Vorliegen der Eingriff stationär durchgeführt werden kann, obwohl es sich im Grundsatz um eine ambulant durchzuführende Leistung handelt.

Ambulantes Operieren: Qualitätssicherungs-Vereinbarung

Vereinbarung in der rechten Spalte zum Download im pdf-Format (236 KB).
Für Eingriffe gem. § 115b SGB V ist diese Vereinbarung zu beachten, und zwar unabhängig davon, ob der Eingriff ambulant oder stationär durchgeführt wurde.

Stationsersetzende Eingriffe nach § 115 b SGB V

Aktueller Vertragsstand und Abrechnungssystematik

Ambulantes Operieren: OP privat - Anästhesie GKV?

Eine ambulante OP ist eine unteilbare Leistung, zu der auch die Anästhesie und die postoperative Betreuung gehört. Daher: Falls die OP privat abgerechnet wird, müssen auch die Leistungen des Anästhesisten privat liquidiert werden.


09.03.2010
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Info-Center

Sie haben noch Fragen?
Unser Info-Center steht Ihnen zur Verfügung:
Tel: 069 79502-602
Fax: 069 79502-640
Sprechzeiten:
Mo., Di. und Do.
von 8 bis 17 Uhr
sowie Mi. und Fr.
von 8 bis 16 Uhr

Sie haben Fragen zum Thema?

Ihre Ansprechpartner:
Sandra Franke

Tel: (0 69) 79 50 2-578
Fax: (0 69) 79 50 2-376
Abt. Qualitätssicherung


Antje Maiwald

Tel: (0 69) 79 50 2-465
Fax: (0 69) 79 50 2-376

Stichwörter

§ 115 b SGB V, Ambulantes Operieren, Stationsersetzende Leistungen,

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