Substitution
Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Thema Substitution, d.h. der Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der Ziffern 01950 EBM und 91950 (hessenspezifische Ziffer) und der entsprechenden Qualitätssicherung
Die Regelungen gelten ab dem 1. Oktober 2007. Sie finden die Datei im pdf-Format in der rechten Spalte zum Download
Den Auszug aus der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses "Methoden vertragsärztliche Versorgung" zum Thema Substitutionsbehandlung finden Sie in der rechten Spalte zum Download
Weiterbildungsveranstaltungen zur Führung der Zusatzbezeichnung "Suchtmedizinische Grundversorgung" für das Jahr 2009
Nachfolgend finden Sie Hinweise zu den Modalitäten der psychosozialen Betreuung im Rahmen der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger
Seit 1. Juli 2002 muss die Verordnung von Substitutionsmitteln für opiatabhängige Patienten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet werden.
Hier stellen wir Ihnen eine Übersicht von Substitutionsärzten und -ambulanzen im Bereich der KV Hessen zur Verfügung












