Heilmittel - Grundlagen der Verordnung
Die Verordnung von Heilmitteln wird durch die Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt, und zwar für:
- physikalische Therapie (Massagen, Krankengymnastik)
- podologische Therapie (diabetisches Fußsysndrom)
- Stimm-, Sprech und Sprachtherapie (Logopädie)
- Arbeits- und Beschäftigungstherapie (Ergotherapie)
Den Heilmittelkatalog können Sie ebenfalls auf der Homepage des gemeinsamen Bundesausschusses als PDF downloaden.
Informationen zu den aktuellen Vergütungslisten für Heilmittel und Rahmenverträgender Ersatzkassen finden Sie über diesen Link auf der Homepage des Vdek:
Eine aktuelle Vergütungsliste Logopädie ab 2013 der AOK Hessen, des BKK-Landesverbandes, der IKK classic Dresden und der Knappschaft Hessen stellen wir Ihnen hier als PDF zur Verfügung.
Genehmigungsverzicht bei Heilmittelverordnungen
Übersicht zum Download als pdf-Datei in der rechten Spalte, Stand Juni 2013
19.06.2013
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