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Kurarztvertrag Primär- und Ersatzkassen, Stand 1. Juli 2002, gültig ab 1. Januar 2001, zuletzt geändert am 10. Dezember 2003 (in Kraft getreten am 1. Januar 2004)

Stellvertretend hier der Vertrag mit den Ersatzkassen als pdf-Dokument zum Download (232 KB). Die jüngste Änderung bezieht sich auf § 12 Abs.1 (Kurarztschein ersetzt die Überweisung)

Inhalt:

Abschnitt I: Inhalt der vertragsärztlichen Behandlung
Abschnitt II: Teilnehmende Ärzte und Anspruchsberechtigte
Abschnitt III: Kurärztliche Behandlung und Abrechnung
Abschnitt IV: Prüfung der Abrechnung
Abschnitt V: Inkrafttreten und Kündigung

Anlage 1:
Richtlinien zum Inhalt der kurärztlichen Behandlung

Anlage 2:
Qualifikationsanforderung für verhaltenspräventive Maßnahmen im Rahmen einer ambulanten Kurmedizinischen Behandlung (Kurarztqualifikation, Verhaltensprävention)

Anlage 5:
Verordnung des Kurarztes

27.08.2009
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Vereinbarung Kurarztvertrag Ersatzkassen

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Kur, Kurarzt,

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