Sprechstundenbedarfsvereinbarung
Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung vom 01. Januar 1995 wurdevon der novellierten Sprechstundenbedarfsvereinbarung ab 01. Juli 2011 abgelöst und gilt erstmals für das 3. Quartal 2011. Als Anhang zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung beinhaltete dieses erstmals ein umfangreiches Sachverzeichnis, das die tägliche Arbeit beim Bezug der über SSB bezugsfähigen Mittel erleichtern soll.
Zusätzlich wurde der über Sprechstundenbedarf möglichen Bezug von Impfstoffen gesondert geregelt. Die KVH konnte sich mit den Kassen auch auf eine Bezugsmöglichkeit des Tetanusimpfstoffes für den postexpositionellen Einsatz nach Verletzung einigen, die nach der alten SSBV noch ausgeschlossen war.
Zum 01.10.2012 wurde das Sachverzeichnis angepasst. Sie finden hier die aktuelle, in info.doc Nr. 4 vom September 2012 veröffentlichte Fassung als pdf-Datei zum Download.













