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Beachtlicher Erfolg im Schiedsverfahren: Ambulante Operateure, Belegärzte, Dermatologen und Hausärzte in Hessen erhalten höhere Vergütungen

Pressemeldung der KV Hessen vom 18. Juni 2009

Frankfurt, 18. Juni 2009 - Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat am Dienstag dieser Woche in der Sitzung des Landesschiedsamts für die vertragsärztliche Versorgung einen beachtlichen Erfolg erzielt: Die Kernleistungen im Bereich des Ambulanten Operierens, belegärztliche Leistungen sowie das Hautkrebsscreening samt notwendiger Begleitleistungen werden in Hessen nun höher vergütet, als durch die Honorarreform zu Jahresbeginn eigentlich festgelegt. Das Schiedsamt folgte damit den Anträgen der KV Hessen und hat nun Beschlüsse nachvollzogen, die das Bundesschiedsamt bereits im März dieses Jahres gefasst hatte. Darin war festgelegt worden, dass für bestimmte Leistungen das gleiche Honorarniveau wie im Jahr 2008 hergestellt werden müsse.

Die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen, Dr. med. Margita Bert und Dr. med. Gerd W. Zimmermann, sind mit dem Schiedsspruch hochzufrieden: "Wir sind froh, dass das Landesschiedsamt unserer Argumentation in den meisten Punkten gefolgt ist. Die Haltung der hessischen Krankenkassen, die auf Bundesebene beschlossenen Honoraranhebungen zu blockieren, hat damit keinen Bestand mehr und wir sichern so zumindest das Honorarniveau des Jahres 2008."

Die Honorarreform zu Jahresbeginn hatte durch die Einführung eines einheitlichen Orientierungspunktwertes ausgerechnet bei von Politik und Krankenkassen als besonders förderungswürdig eingeschätzten Leistungen zu deutlichen Honorarverlusten geführt. Ambulante Operateure und Belegärzte sahen sich einer Abwertung ihrer Leistungen von 20 bis 30 Prozent gegenüber. Dermatologen und Hausärzte sollten für das gerade erst zur Jahresmitte 2008 eingeführte Hautkrebsscreening einen Preisverfall von fast einem Drittel der Vergütung hinnehmen.

"Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen in den Praxen ist der aktuelle Schiedsspruch ein wichtiges Signal. Die nun wieder wie im vergangenen Jahr bewerteten Leistungen können jetzt wieder wirtschaftlich erbracht werden", so die beiden Vorstandsvorsitzenden.

Das Hautkrebsscreening, das als einzige Präventionsleistung in der Vergütungsreform keine Anhebung gegenüber dem einheitlichen Orientierungspunktwert erfahren hatte, wird in Hessen nun pauschal mit 27 € vergütet und damit 6 € höher, als im 1. Quartal 2009. Die beschlossenen Anhebungen der Vergütung gelten ab dem 2. Quartal 2009, also ab dem 1. April dieses Jahres.

 

Hinweis an die Redaktion: Bei Fragen und Interviewwünschen wenden Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation der KV Hessen, Karl Matthias Roth, Telefon 069 / 79502-755, Silvia Herzinger, Telefon 069 / 79502-682, Cornelia Kur, Telefon 069 / 79502-580, Telefax 069 / 79502-501, E-Mail: . Weitere Presse­informationen finden Sie im Internet unter www.kvhessen.de.

 

25.09.2009
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