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Vorstand und Vertreterversammlung ziehen die Reißleine: Basisversorgung in hessischen Praxen muss gesichert werden!

Presseinformation der KV Hessen vom 23. Februar 2010

Frankfurt, 23. Februar 2010 - Nach der ungerechten, in Berlin entworfenen Honorar­reform haben Vorstand und Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen bei ihrer letzten Sitzung die Reißleine gezogen: Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten beschlossen mit großer Mehrheit, dass Risiko-Rückstellungen aus der Honorarverteilung dazu verwendet werden sollen, im 2. Quartal 2010 die Honorare der Basisversorgung zu stabilisieren. Verbunden wurde diese Entscheidung mit einem eindringlichen Appell Richtung Berlin: "Die Kassenärztliche Bundesvereinigung muss dafür sorgen, dass die Honorarverteilung bei der Basisversorgung beginnt. Wir fordern die KBV und den Erweiterten Bewertungsausschuss (Bundesschiedsamt) auf, dieses Prinzip in den für den 1. Juli 2010 geplanten Änderungen der Honorarverteilung zu verankern."

Vertreter aller Versorgungsebenen zeigten sich erleichtert, dass mit dem Beschluss etwas mehr Stabilität und "Gerechtigkeit" in die Honorarverteilung in Hessen kommt. Für die Vorstandsvorsitzenden der KVH, Dr. med. Margita Bert und Dr. med. Gerd W. Zimmermann, sind so nun die Voraussetzungen geschaffen, zumindest im 2. Quartal 2010 im haus- und fachärztlichen Bereich die schlimmsten Verwerfungen der Honorarreform zu mildern: "Wir sind froh, dass die Vertreterversammlung ihrer Verantwortung für die Honorare ihrer Kolleginnen und Kollegen gerecht geworden ist. Das, was wir in Hessen zur Verbesserung der Situation beitragen können, haben wir damit getan. Da die Weichen für die Zeit nach dem 1. Juli 2010 aber weiterhin in Berlin gestellt werden, erneuern wir unsere Forderung: Wir benötigen nun endlich eine Honorarverteilung, die zuerst die Basisversorgung finanziert und erst dann etwaige Zusatzleistungen honoriert. Und es muss endlich Schluss sein mit der hessischen Benachteiligung auf Bundesebene."

Der von den Vertretern beschlossene Ausgleichsmechanismus setzt - die Einigung mit den Krankenkassen vorausgesetzt - in den beiden Versorgungsebenen der Haus- und Fachärzte unterschiedliche Schwerpunkte. Bei den Hausärzten werden die Gelder, die aus Risiko-Rückstellungen der Vergangenheit stammen, hälftig zur Stützung der RLV-Fallwerte eingesetzt. Die andere Hälfte kommt gezielt denjenigen Hausärzten zugute, deren Honorar im Vergleich zum Jahr 2008 niedriger ausfällt. Deren Honorare sollen - soweit Verluste nicht durch eine geringere Anzahl von behandelten Patienten verursacht sind - soweit wie möglich auf die Basis des Jahres 2008 angehoben werden.

Im fachärztlichen Bereich wird der Fokus ausschließlich darauf liegen, die Praxen von RLV-Fachgruppen mit negativem Honorarergebnis so weit wie möglich auf das Honorarniveau des Jahres 2008 zu heben. Gerade konservativ tätige Augenärzte, HNO-Ärzte sowie Orthopäden leiden besonders stark unter einer Honorarverteilung, die zuerst Sonderleistungen bedient und für die Basisversorgung zu wenig übrig lässt. "In den Ohren unserer Kolleginnen und Kollegen, die statt der versprochenen Zuwächse mit teilweise eklatanten Verlusten umgehen müssen, klingen die in den letzten Tagen und auch heute publizierten durchschnittlichen Honorarsteigerungen wie Hohn. Hier werden wir helfen, soweit wir können und man uns lässt. Wir hoffen sehr, dass sich die hessischen Krankenkassen ihrer Verantwortung für die ambulante Versorgung in Hessen bewusst sind", so Dr. Bert und Dr. Zimmermann weiter. "Denn diese Stützungsmaßnahmen können wir nur dann umsetzen, wenn die Kassen zustimmen."

Mit den aktuell beschlossenen Maßnahmen macht die Kassenärztliche Vereinigung Hessen von der Möglichkeit Gebrauch, die Folgen der Honorarreform regional durch zeitlich begrenzte Konvergenzregelungen abzumildern.

Hinweis an die Redaktion: Bei Fragen und Interviewwünschen wenden Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation der KV Hessen, Karl Matthias Roth, Telefon 069 / 79502-755, Silvia Herzinger, Telefon 069 / 79502-682, Cornelia Kur, Telefon 069 / 79502-580, Telefax 069 / 79502-501, E-Mail: .

20.04.2010
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